Die für den mehrfachen Konsum von Betäubungsmitteln, den geringfügigen Betrug sowie das mehrfache Nichtbeachten eines Lichtsignals (Rotlicht) ausgesprochene Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe, wurde mit Berufung nicht angefochten. Mit Blick auf den langjährigen Konsum harter Drogen erweist sich die ausgesprochene Busse von Fr. 500.00 als sehr mild. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass Täter, die lediglich (einmalig) eine geringfügige Menge Cannabis konsumieren, auch im ordentlichen Verfahren mit einer Ordnungsbusse von Fr. 100.00 bestraft werden können (Art. 1 OBG i.V.m. Art. 14 OBG und Ziff. 8001 Anhang 2 OBV).