Die erste dieser Bestellungen datiere vom 13. August 2020, erst mehrere Monate später sei unter Verwendung desselben Namens und derselben Wohnadresse Bestellungen in Auftrag gegeben worden, ohne dass diese erkannt worden seien. Die Kontrollmechanismen seien offenkundig nicht ausreichend gewesen (Berufungsbegründung, S. 7).