Dezember 2020 (Anklageziffer I./5.7.; UA act. 339 und 353) ausgegangen ist. Betroffen war schliesslich dieselbe Plattform www.aaa.ch, über welche der Beschuldigte die nicht bestrittenen Bestellungen vom 8. November 2020 (Anklageziffer I./5.5.), 24. November 2020 (Anklageziffer I./5.6.) und vom 23. Dezember 2020 tätigte. Für das Obergericht bestehen keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte diese Bestellung tätigte. Der Sachverhalt ist somit erstellt.