__ SA ausgewählt und die gelieferte Ware im Gesamtbetrag von Fr. 1'557.37 nicht bezahlt zu haben. Hinsichtlich der Anklageziffern I./5.2 und I./5.8. bringt er vor, diese Bestellungen nicht getätigt zu haben (Berufungsbegründung, S. 6 f.). 4.3. 4.3.1. Des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen anderen am Vermögen schädigt.