Der Beschuldigte beantragt berufungsweise einen Freispruch. Einerseits bestreitet er, die ihm in den Anklageziffern I./5.1.-5.4. und I./5.8. vorgeworfenen Bestellungen getätigt zu haben. Andererseits habe hinsichtlich der Anklageziffern I./5.2. sowie I./5.5.-5.8. mangels Vorliegens einer Täuschungshandlung ein Freispruch zu erfolgen, wobei er nicht bestreitet, die Bestellungen gemäss den Anklageziffern I./5.5., I./5.6. und I./5.7. online über die Plattform «www.aaa.ch» getätigt zu haben, dabei die Zahlungsart «Rechnung» über die H._____ SA ausgewählt und die gelieferte Ware im Gesamtbetrag von Fr. 1'557.37 nicht bezahlt zu haben.