4. 4.1. Unter Anklageziffer I./5. wird dem Beschuldigten im Wesentlichen vorgeworfen, im Zeitraum vom 30. Juli 2020 bis 13. Januar 2021 unter Täuschung über seine Identität diverse Bestellungen auf verschiedenen Plattformen getätigt zu haben. Er habe von Anfang an keine Absicht gehabt, die bezogene Ware zu bezahlen. Aufgrund seiner finanziellen Lage sei er dazu auch gar nicht in der Lage gewesen. Er habe damit über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit arglistig getäuscht und die Verkäuferin geschädigt, indem er die Rechnungen nicht bezahlt habe.