Der Grenzwert von 18 Gramm Kokain für die Annahme eines mengenmässig schweren Falls war dabei ohne Weiteres überschritten. Der Beschuldigte hat somit zumindest in Kauf genommen, dass die erhebliche Menge Kokain, die den Grenzwert für die Annahme eines schweren Falls deutlich überschritten hat, mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_134/2021 vom 20. Juni 2022 E. 1.3.4 und 1.5, je mit Hinweisen).