Die bei ihm sichergestellte Menge Kokain liegt deutlich über einem Vorrat für den Eigenkonsum oder den Konsum von nur wenigen Personen. Daran ändert nichts, dass die Staatsanwaltschaft und die Vorinstanz von einem monatlichen Konsum von 60 bis 120 Gramm Kokain ausgegangen sind (Anklageziffer I./3.), zumal sich diese Menge nicht auf einen so hohen Reinheitsgrad von 99 % bezogen haben dürfte. Sodann ist zu beachten, dass beim Beschuldigten die für den Drogenhandel typischen Utensilien (Wage, Minigrips) und Streckmittel sichergestellt worden sind, was ebenfalls gegen die Annahme spricht, dass ein Grossteil für den Eigenkonsum bestimmt gewesen wäre.