3. 3.1. In Anklageziffer I./2. wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er Anstalten getroffen habe, um Betäubungsmittel in grossen Mengen an eine Vielzahl Personen zu verkaufen, indem er 46 Gramm Kokain mit einem Reinheitsgrad von 99% an seinem Wohnort gehabt habe, um dieses einer Vielzahl von Personen zu verkaufen.