kann, dass die verkaufte Menge Kokain von ihm stammt. Hierfür konnte der Beschuldigte denn auch keine Erklärung liefern. Zudem hat er die verdeckte Fahnderin während der Übergabe angerufen. Bei dieser Beweislage spielt es entgegen dem Beschuldigten keine Rolle, dass C._____ und die verdeckte Fahnderin nie parteiöffentlich befragt worden sind. Der angeklagte Sachverhalt betreffend den Verkauf der reinen Menge von 3 Gramm Kokain vom 18. März 2021 ist erstellt.