zu haben, welche «dreimal doppelt» so gut sei und dass er ihr 5 Gramm von den erhaltenen 10 Gramm abgeben könne. Er habe zunächst Fr. 500.00 dafür haben wollen, habe auf ihre Nachfrage aber eingewilligt, ihr die 5 Gramm für Fr. 450.00 zu verkaufen. Aus dem Bericht geht sodann hervor, dass der Beschuldigte kurz vor der Übergabe mitgeteilt habe, dass er unterwegs sei, er habe aber eine Kollegin geschickt. «C._____» sei zum vereinbarten Zeitpunkt erschienen und habe ihr die bestellte Menge übergeben. Während der Übergabe habe der Beschuldigte die verdeckte Fahnderin angerufen, um sich zu versichern, dass alles funktioniert habe.