1.2. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 1. November 2022 im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 23. Juni 2021 sowie als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 3. September 2020 zu einer unbedingten Freiheitstrafe von 2 ½ Jahren. Für die Übertretungen verhängte es eine Busse in der Höhe von Fr. 500.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe. Es verwies den Beschuldigten weiter für 10 Jahre des Landes und entschied über den Widerruf, die Zivilforderung sowie die Kostenfolge.