5. 5.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für die Dauer von 10 Jahren des Landes verwiesen und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. Der Beschuldigte verlangt einen Verzicht auf die Landesverweisung (Berufungsbegründung, S. 9).