Gemäss eigenen Aussagen hatte der Beschuldigte zwei Arbeitsstellen, mit denen er ein Einkommen von Euro 1'000.00 erwirtschaften konnte. Auch wenn dieses Einkommen für eine ganze Familie eher knapp erscheint, so hat er sich doch nicht um ein zusätzliches oder höheres legales Einkommen bemüht. Stattdessen wählte er mit den Einbruchdiebstählen den vermeintlich leichtesten Weg, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Je leichter es jedoch für ihn gewesen wäre, fremdes Eigentum und Vermögen zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit einhergehend das Verschulden des Beschuldigten (BGE 117 IV 112 E.1;