Dass es sich – soweit ersichtlich – nur um eine Einbruchsserie gehandelt hat, lässt die Bandenmässigkeit nicht entfallen. Vielmehr zeigt die Vorgehensweise, dass der Beschuldigte und «Lulo» sich zusammengefunden haben, um arbeits- und rollenteilig eine unbestimmte Anzahl Einbruchdiebstähle zu verüben. Die Bande wurde -8- denn auch nur durch die Anhaltung des Beschuldigten durch die Polizei gestoppt. Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte des bandenmässigen Diebstahls schuldig zu sprechen.