Schliesslich wurde die Beute unter den Beteiligten aufgeteilt (UA act. 33). Unter diesen Umständen ist unzweifelhaft, dass sich der Beschuldigte zusammen mit dem unbekannten «Lulo» vorsätzlich zusammengefunden hat, um als Mitglied einer Bande Diebstähle zu verüben. Tatsächlich versuchte die Bande, innerhalb einer Nacht in vier Einbruchsobjekte einzusteigen, wobei sie einmal erfolgreich waren. Sie haben dazu gezielt Einbruchsobjekte in einem Einfamilienhausquartier im Umkreis von wenigen hundert Metern ausgewählt. Während «Lulo» jeweils in die Liegenschaften mit Hilfe von mitgebrachtem Werkzeug eindrang, stand der Beschuldigte Schmiere.