Anklagesachverhalt 1]). Dafür spricht auch, dass der Einbruchdiebstahl am V-weg 1 (Anklagesachverhalt 2) um ca. 02:00 Uhr begangen wurde und der versuchte Einbruchdiebstahl am R-weg 18 (Anklagesachverhalt 1) lediglich zehn Minuten später um ca. 02:10 Uhr erfolgte. Der Beschuldigte selbst gab an, dass er zusammen mit «Lulo» vom Bahnhof Q._____ auf den Gleisen entlanglief und schliesslich in Q._____ zwei (teilweise versuchte) Einbrüche begangen hat. Nachdem bereits erstellt ist, dass der Beschuldigte den ersten sowie den letzten auf dem Fussmarsch liegenden Einbruchdiebstahl begangen hat (vgl. oben; S-Strasse 37 [Anklagesachverhalt 4] und R-weg