Bezüglich einer Tatbeteiligung an den beiden weiteren versuchten Einbruchsdiebstählen gemäss den Anklagesachverhalten 2 und 3 liegen folgende, starke Indizien vor: Die Einbrüche fanden im selben Tatzeitraum, mithin nachts und innerhalb von wenigen Stunden statt. Die Einbruchsobjekte liegen in einem engen Umkreis, teilweise nicht einmal 100 Meter auseinander. Insbesondere liegen die Tatorte so, dass sich ein Fussmarsch der Täter vom Bahnhof Q._____ in Richtung T._____ abzeichnet (Bahnhof Q._____ – S-Strasse 37 [Anklagesachverhalt 4] – U-weg 9 [Anklagesachverhalt 3] – V-weg 1 [Anklagesachverhalt 2] – R-weg 18 [Anklagesachverhalt 1]).