2.2. Der Beschuldigte wurde am 24. Februar 2022 von der Polizei verhaftet, nachdem er erfolglos versucht hatte, sich einer Kontrolle zu entziehen. Zur Kontrolle und Verhaftung führte eine Meldung von C._____, R-weg 18, in Q._____ (Anklagesachverhalt 1), welche um 02:12 Uhr die Polizei alarmierte, nachdem eine unbekannte Täterschaft versucht hatte, in ihr Haus einzubrechen (UA act. 257). Der Beschuldigte konnte in der Folge in unmittelbarer Tatortnähe angehalten werden. In seinen Effekten konnten insbesondere Schweizer Franken mit der Stückelung 1 x Fr. 50.00 und 1x Fr. 20.00 – mutmasslich Deliktsgut – sichergestellt werden (UA act. 259).