2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 22. September 2022 des bandenmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, Probezeit 2 Jahre. Sie verwies ihn unter Ausschreibung im SIS für die Dauer von 10 Jahren des Landes, befand über die Zivilforderungen und die Kostenfolgen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 28. März 2023 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch und damit einhergehend ein Absehen von der Landesverweisung und die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte.