3.5.2. Der Beschuldigte ist unter anderem wegen wiederholter Tätlichkeit und mehrfachem Führen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis vorbestraft. Insbesondere hinsichtlich des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis erscheint er als unbelehrbar. Der Beschuldigte wurde zu bedingten und unbedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Er musste bereits eine Busse von Fr. 600.00 und Geldstrafen von Fr. 750.00 (25 Tagessätze à Fr. 30.00) sowie Fr. 320.00 (8 Tagessätze à Fr. 40.00) bezahlen. Ferner wurde hinsichtlich des mit Urteil vom 1. März 2018 gewährten bedingten Vollzugs die Probezeit einmal verlängert und zweimal eine Verwarnung ausgesprochen.