Dies vermag jedoch einen Angriff auf die körperliche Integrität nicht zu rechtfertigen, zumal eine Verabschiedung praktisch keine Zeit braucht. Dem Beschuldigten war die Duldung einer sozial üblichen Verabschiedung zwischen Grossmutter und Enkelkind ohne Weiteres zumutbar. Daran ändert nichts, dass der Beschuldigte E._____ zu verstehen gab, dass er sie nicht bei seinem Auto haben wollte. Es befremdet, dass er sich dadurch derart stark provoziert fühlte und zu Gewalt vor den Augen seines Kindes hinreissen liess. Die Art und Weise wie er sein Ziel verfolgte (starkes Zurückreissen), zeugt zudem von einer gewissen Rohheit im Umgang mit anderen Menschen.