__ einige Tage unter Beschwerden. Insgesamt sind die von ihr erlittenen Verletzungen im breiten Spektrum der vom Tatbestand der einfachen Körperverletzung umfassenden Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität als leicht einzustufen. Zum Motiv ist festzuhalten, dass nachvollzogen werden kann, dass der Beschuldigte nach der Verspätung von der Kindsmutter bei der Kindsübergabe ungeduldig war (UA 42, 48 f., 53 f., 61, GA 90). Dies vermag jedoch einen Angriff auf die körperliche Integrität nicht zu rechtfertigen, zumal eine Verabschiedung praktisch keine Zeit braucht.