Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 9. Dezember 2019 wurde der Beschuldigte sodann wegen Führen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis mit einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à Fr. 30.00 bestraft. Schliesslich verurteilte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland den Beschuldigten am 23. März 2020 wegen der Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen à Fr. 40.00 (vgl. zum Ganzen: aktueller Strafregisterauszug). -9-