Weiter verurteilte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland den Beschuldigten mit Urteil vom 1. März 2018 wegen mehrfacher Nötigung, mehrfacher Drohung und wiederholter Tätlichkeiten teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil vom 28. Juni 2017 zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit drei Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 600.00. Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 9. Dezember 2019 wurde der Beschuldigte sodann wegen Führen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis mit einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à Fr. 30.00 bestraft.