Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 28. Juni 2017 wurde der Beschuldigte wegen Nötigung und Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit zwei Jahre, und zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Weiter verurteilte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland den Beschuldigten mit Urteil vom 1. März 2018 wegen mehrfacher Nötigung, mehrfacher Drohung und wiederholter Tätlichkeiten teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil vom 28. Juni 2017 zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit drei Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 600.00.