3.3.2. Wie die Vorinstanz (E. 1.6 S. 15) zutreffend feststellte, ist der Beschuldigte mehrfach vorbestraft. Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 28. Juni 2017 wurde der Beschuldigte wegen Nötigung und Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit zwei Jahre, und zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.