schilderte, der Beschuldigte habe E._____ mit der Hand am Pullover gepackt und sie fest nach hinten gerissen. Was auch der Grund gewesen sei, weshalb diese gestürzt sei (UA 61 Ziff. 17). Dieser Geschehensablauf passt auch zur von der Polizei protokollierten Aussage von I._____, die einige Parkplätze neben dem Beschuldigten parkiert und den Vorfall beobachtet hatte (UA 41). Sie gab zwar an, sie habe nicht genau gesehen, wer die Frau zum Stürzen gebracht habe, sie schilderte aber kein Stolpern oder dergleichen, sondern dass die Frau mit grossem Schwung zu Boden flog (UA 42). Dass das Zurückreissen durch den Beschuldigten der Grund für den Sturz von E.___