Der Beschuldigte bringt dagegen vor, er sei für den Sturz von E._____ nicht kausal verantwortlich. Sie sei auf festem Boden gestanden, nachdem er sie losgelassen habe. Erst als sie sich weiter fortbewegt habe, sei sie eigenständig über die gegenüber dem Parkplatz erhöhten Abschlusssteine gefallen (summarische Berufungsbegründung S. 1).