3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 10. April 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten, Probezeit vier Jahre, zu verurteilen. Der mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. März 2018 gewährte bedingte Strafvollzug sei zu widerrufen und die Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 30.00 zu vollziehen. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten seien ihm zur Hälfte aufzuerlegen. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien ausgangsgemäss zu verlegen. 3.2. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 17. April 2023 auf einen Nichteintretensantrag und eine Anschlussberufung.