Am 09.02.2021, 14:22 Uhr, fuhr der Beschuldigte als Lenker des Personenwagens "VW", [Kennzeichen], in [Ortschaft] auf dem [Weg] und geriet bei der Shell-Tankstelle in eine Verkehrskontrolle (Fahrstrecke [Ortschaft]). Dabei konnte er keinen Führerausweis vorweisen. Abklärungen ergaben, dass der Beschuldigte keinen Führerausweis besitzt. Somit hätte er kein Motorfahrzeug lenken dürfen.