Er beschränkt sich darauf, die Beweiswürdigung sowie angeblich unterlassene Beweisabnahmen zu kritisieren und angebliche Verfahrensfehler zu behaupten. Im Revisionsverfahren ist er damit nicht (mehr) zu hören. Die Revision dient nicht dazu, rechtskräftige Entscheide jederzeit infrage zu stellen oder frühere prozessuale Versäumnisse zu beheben.