Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. A. (Gesuchsteller) wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 21. Dezember 2020 wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 50.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Dieser Strafbefehl ist in Rechtskraft erwachsen, nachdem der Präsident des Bezirksgerichts Aarau mit Verfügung vom 15. Februar 2021 das Verfahren infolge Rückzugs der Einsprache abgeschrieben hatte und eine dagegen erhobene Beschwerde mit Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts vom 17. Mai 2021 rechtskräftig abgewiesen worden ist.