Der Gesuchsteller war gemeinsam mit seinem Verteidiger an der Hauptverhandlung des Bezirksgerichts Aarau persönlich anwesend. Er wurde zur Person und zur Sache befragt und sein Verteidiger erhielt die Gelegenheit, Ergänzungsfragen zu stellen sowie zu plädieren. In diesem Zusammenhang wurde der Gesuchsteller auch zur Auseinandersetzung zwischen ihm und B. (damaliger Privatkläger) am 3. Februar 2022 befragt und er hatte die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt eingehend zu äussern.