1. Der Gesuchsteller wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 14. April 2022 wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Beschimpfung, Besitzes von verbotenen Waffen ohne Bewilligung, Mitführens einer verbotenen Waffe ohne Berechtigung sowie mehrfachen Konsums von Betäubungsmitteln zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 110.00 und einer Busse von Fr. 2'400.00 verurteilt. Der Beschuldigte hat gegen diesen Strafbefehl Einsprache erhoben.