Der amtliche Verteidiger ist von einem anwendbaren Regelstundenansatz von Fr. 220.00 ausgegangen. Es ist allerdings zu differenzieren, ob die fraglichen Leistungen vor oder nach dem 1. Januar 2024 erbracht wurden, da der in § 9 Abs. 3bis AnwT vorgesehene Stundenansatz per diesem Datum von Fr. 200.00 auf Fr. 220.00 erhöht wurde.