Auch die Verletzung weniger gewichtigerer Rechtsgüter wie dem Vermögen sind nicht zu bagatellisieren. Entsprechend hoch ist insgesamt das öffentliche Interesse an einer Wegweisung der Beschuldigten zu veranschlagen. Bei einer Gesamtwürdigung aller relevanter Umstände und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips ist die Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren auszusprechen. Eine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) kommt aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit der Beschuldigten nicht infrage.