4.4. 4.4.1. Die Beschuldigte ist als deutsche Staatsangehörige in Deutschland aufgewachsen, war dort berufstätig und hat dort zunächst vier Töchter geboren. Sodann hat sie mit ihrem damaligen Partner D._____, der ebenfalls deutscher Staatsangehöriger ist, in Deutschland zusammengelebt und zwei gemeinsame Töchter zur Welt gebracht. Sie hat einen ganz überwiegenden Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht. Erst am 15. März 2020 ist sie im Alter von 41 Jahren mit D._____ und den beiden gemeinsamen Töchtern in die Schweiz eingereist und sie haben sich in der - 13 -