Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 29. August 2023 wegen gewerbsmässigen Diebstahls mit Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 900.00] bei gleichzeitig fehlender Einsicht und Reue sowie den neutral zu wertenden persönlichen Verhältnissen – leicht straferhöhend auswirken. Nach dem Gesagten wäre eine deutlich höhere Strafe auszufällen gewesen, um dem Verschulden und den persönlichen Verhältnissen der - 11 -