Die Strafe wäre entsprechend dem insgesamt nicht mehr leichten bis mittelschweren Verschulden innerhalb des ordentlichen Strafrahmens des Raubs von einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis 10 Jahren auf deutlich mehr als die von der Vorinstanz ausgesprochenen 12 Monate festzusetzen. Die Täterkomponente würde sich zudem – aufgrund der weiteren nachträglichen Verurteilungen [Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 22. September 2021 wegen einfachen Diebstahls mit Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 500.00;