Je leichter es aber für sie gewesen wäre, die B._____ anvertrauten Vermögenswerte, ihre Willensfreiheit und ihre körperliche Integrität zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit einhergehend das Verschulden (BGE 117 IV 112 E.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).