Anbetracht aller denkbaren vom Tatbestand erfassten Deliktsbeträge auch nicht sehr hoch. Andererseits wurde durch die Gewaltanwendung neben der persönlichen Freiheit die körperliche Unversehrtheit von B._____ tangiert. Es handelt sich dabei um hochstehende Rechtsgüter. Die Gewalt- - 10 -