Er sei zwischen 175 und 180 cm gross gewesen, Statur schlank. Die Haare könne sie nicht beschreiben, ob er eine Kopfbedeckung getragen habe, wisse sie nicht. Der Täter habe einen schwarzen Schal ins Gesicht hochgezogen gehabt, auch seine restliche Bekleidung (lange Hose, langes T-Shirt) sei schwarz/dunkel und ohne irgendwelchen Aufdruck gewesen (UA act. 90). Bei diesen Aussagen führte sie jedoch auch explizit aus, dass sie den Täter nur Sekundenbruchteile aus einer Entfernung von rund sieben Metern bzw. nicht von Angesicht zu Angesicht gesehen habe, als sie am Boden aufgesessen sei. Der Täter habe auch kein einziges Wort geredet oder mit Gesten irgendwelche Forderungen angedeutet.