Schliesslich passt ergänzend ebenfalls ins Bild, dass der Beschuldigten erst knapp eine Woche vor dem Vorfall gekündigt worden war und sie nach eigenen Angaben und den Aussagen ihres Exmanns zu diesem Zeitpunkt -8- finanzielle Schwierigkeiten hatte (UA act. 38, 97). Mithin verfügte sie auch über ein mögliches Motiv.