Auffällig ist weiter, dass die Beschuldigte auf ihrem Mobiltelefon bereits am Morgen des 7. September 2021 um 09.10 Uhr, also am Morgen nach der Tat, nach «Aktuelle nachrichten Gemeinde S._____» gesucht hat, was sie in der Folge mehrfach wiederholt hat. Es drängt sich hierbei der Schluss auf, dass sie über eine Nachricht betreffend den Raub gesucht hat bzw. sich über den Stand der Ermittlungen erkundigen wollte. Jedenfalls ist sie eine schlüssige Erklärung, warum sie diese Suchbegriffe eingegeben hat, schuldig geblieben. Zu diesem Zeitpunkt konnte sie denn auch noch gar keine Kenntnis des Raubs gehabt haben, wenn sie nicht darin involviert gewesen wäre.