Insbesondere die Tatsache, dass die Beschuldigte online nach Brennsprit und dessen Wirkungen gesucht hat, belegt in Verbindung mit der gefundenen Plastiktüte, die Putzlappen und Brennspirit enthielt, dass es die Beschuldigte war, die diese Gegenstände an den Tatort gebracht hat. Zu den genannten Suchbegriffen machte sie wiederum keine schlüssigen Aussagen. Sie machte lediglich pauschale und zusammenhanglose Aussagen, wie namentlich, dass man -7-