_ vor dem Raub nicht dort gewesen sei (UA act.90). In einer Container-Nische in unmittelbarer Nähe zum genannten Tatort wurde sodann eine Plastiktüte gefunden, die weitere gleichartige Putzlappen, Einweghandschuhe und eine Flasche Brennsprit enthalten hat, mit letzterem der am Tatort sichergestellte Putzlappen mutmasslich getränkt worden war (UA act. 16 ff, 29 ff.). Auf dieser Plastiktüte konnten DNA- Spuren und ein Fingerabdruck der Beschuldigten sichergestellt werden (UA act. 101 f. und 104 ff.). Die Beschuldigte konnte keine schlüssige Erklärung abgeben, wie ihre DNA sowie ihr Fingerabdruck auf diese Plastiktüte und diese Plastiktüte wiederum an den Tatort gelangt sind.