In der von der Beschuldigten entwendeten Handtasche befand sich neben diversen Effekten und einem privaten Portemonnaie mit ca. CHF 40.00 Bargeld insbesondere noch ein Serviceportemonnaie mit ca. CHF 1'400.00 Bargeld, was die Beschuldigte aufgrund ihrer früheren gemeinsamen Arbeitstätigkeit mit der Geschädigten wusste bzw. womit sie zumindest rechnete. Die Beschuldigte hatte die Absicht, der Geschädigten durch die überraschende Gewaltanwendung und die damit verbundene kurzzeitige Widerstandsunfähigkeit das Bargeld zu entwenden und sich damit in der Folge selbst bzw. ihre Familie unrechtmässig zu bereichern, was sie auch tat.