7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 800.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 3'859.50 c) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 3'787.00 Total Fr. 8'446.50 -3- Der Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. c (vorbehältlich lit. b bzw. Ziffer 8) im Gesamtbetrag von Fr. 4'587.00 auferlegt.