5. Die nachfolgend erwähnten beschlagnahmten Gegenstände werden der Beschuldigten bzw. einer von ihr bezeichneten / bevollmächtigten Person nach Rechtskraft dieser Dispositivziffer auf erstes Verlangen herausgegeben und sind innert 30 Tagen seit Rechtskraft abzuholen, anderenfalls darüber verfügt werden wird: Portemonnaie, schwarz, 'Krokodilleder' Mobiltelefon Apple iPhone 13 Pro 6. Die Anklagegebühr wird gemäss § 15 Abs. 1bis VKD auf Fr. 1'050.00 festgesetzt und der Beschuldigten auferlegt.